Der „Gefällt mir“ Button

„I Like“ or „I Dislike“ is the Question

Die Abmahnungen wegen rechtswidriger Verwendung des FACEBOOK „Gefällt mir“-Buttons betreffen dessen technische Einbindung in der Webseite des Abgemahnten (mittels HTML-Code im Quelltext). Mit dem Aufruf der Seite werden dann – „ohne Einverständnis des Besuchers“ – Daten, insbesondere die IP-Adresse des Besuchers an Facebook übertragen und eventuell zugeordnet. Facebook setzt außerdem Cookies auf den Rechner des Besuchers. U.a. das LG Düsseldorf (Urteil vom 09.03.2016, Az. 12 O 151/15) sah darin unlautere geschäftliche Handlungen gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 12, 13 TMG. Auswege hieraus führen aber über 2-Klick-Lösungen oder über die von heise aufgezeige „Shariff-Lösung“.