Mal eben die Kinder und die Familie posten. Jeder weiß mittlerweile, dass man ein Einverständnis für das Veröffentlichen von Personenfotos benötigt. Jetzt wissen wir auch, was es kosten kann, wenn wir das nicht berücksichtigen.
Weil ein Vater ohne Erlaubnis der sorgeberechtigten Großmutter Fotos seiner kleinen Tochter bei Facebook online gestellt hat, ist ein Vater zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden (Urteil Amtsgericht Hannover vom 03.02.2020 – 244 Ds 2741 Js 12361/19 (228/19)).
Die Großmutter des damals neun Monate alten Mädchens, habe dem 23-Jährigen zwar erlaubt, Fotos von sich und dem Kind zu machen. Die Bilder habe er aber trotz ihres Verbotes bei Facebook veröffentlicht und den „Facebook-Freunden“ Einblick in den geschützten Raum der Wohnung der Abgelichteten gegeben. Die Großmutter hatte gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien geklagt.