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„Reiberdatschi“ und „GUA“ als eingetragene Marke?

Wenn die Marke Bezüge zum Produkt aufweist ist das gut. Zu beschreibend darf sie aber nicht sein, da das Markenamt ihr dann die nötige „Unterscheidungskraft“ abspricht – wie beispielweise bei „BROT“ als Marke für Backwaren. Das gilt zunehmend auch für gängige Begriffe europäischer Sprachen: englisch „BREAD“, französisch „PAIN“ oder italienisch „PANE“. Mit diesem Effekt der Globalisierung fällt das Augenmerk der Markenstrategen zunehmend auf den Fundus der Sprachen, die im Target-Market noch unüblich aber zunehmend vertraut sind (Bsp. „MIANBAO“(chinesisch für Brot) oder „EKMEK“ (türkisch für Brot)…). Dazu zählen auch „Aussterbende“ Dialekte oder Sprachen. So werden „alte“ Warenbezeichnungen in das Markenregister Einzug halten. Vokabeln der bayrischen Mundart (Beispiel) werden hierzu aber wahrscheinlich nicht gehören.