Der bisherige Referentenentwurf des BJM wird jetzt als Regierungsentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit einer Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode ist zu rechnen. Der Entwurf sieht eine Übergangsfrist bis 2022 vor. Dann können Unternehmen für straf- und bußgeldbewehrtes Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter (sog. Verbandstaten), die bei gehöriger Ausgestaltung der Aufsichts- und Kontrollpflichten der Geschäftsleitung, d.h. ein ordentliches Compliance Management System, verhindert oder erschwert worden wären, durch landgerichtliche Entscheidung nach staatsanwaltschaftlichen Anklageverfahren zu erheblichen Sanktionen (für größere Unternehmen bis maximal 10 % des Umsatzes) verurteilt werden.
Für den Entwurf gab es teils heftige Kritik. Diese ist so nicht gerechtfertigt, meint Dr. Reinhard Preusche, Vorstandsvorsitzender des Netzwerks Compliance e. V. und BKPI- Compliance Partner.
Im Interview mit der Haufe Online Redaktion erläutert er, weshalb.