Compliance Themen werden zunehmend strafrechtlich interpretiert bzw. „unterlegt“. Wenn es um Vorwürfe einer Verletzung straf- oder bußgeldbewehrter Vorschriften geht, kann ein nicht ausreichend entwickeltes Compliance Management System gegebenenfalls die Frage nach Vorsatz aufwerfen. Führungskräfte unterliegen Organisations- und Aufsichtspflichten. Wir haben uns hierauf auch in der anwaltlichen Beratungspraxis eingestellt und den Strafrechtsprofi Seán Hörtling als neuen Partner gewonnen.
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