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Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz erstmals im Gesetz

Wichtiger Bestandteil eines Compliance Management Systems ist ein Hinweisgebersystem. Ein Whistleblowing-Gesetz wurde häufig diskutiert, eine Umsetzung ist jedoch nicht absehbar. Mit § 4 d Abs. 6 FinDAG ist nun im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Hinweisgebersystems bei der BaFin erstmals ein gesetzlich vorgeschriebener Hinweisgeberschutz in Kraft getreten. Danach sind, grob gesagt, gutgläubige Hinweisgeber gegen arbeitsrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen wegen ihrer Meldung geschützt und dürfen nicht zum Ersatz von Schäden herangezogen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Vorschrift Vorbildcharakter über den Geltungsbereich des FinDAG hinaus haben wird.