Patienten stehen im Mittelpunkt ärztlicher Betreuung und im Brennpunkt wirtschaftlicher Interessen. Die neuen Antikorruptionsregeln für Heilberufe
(§§ 299a und 299b StGB) machen die Überprüfung hergebrachter Kooperationsmodelle, Vergütungs- und Anreizsysteme im Gesundheitssektor erforderlich.