Der Compliance –Splitter

Aus Medienberichten:
Die Staatsanwaltschaft: Im Strafverfahren gegen Thomas Middelhof  bewertet  die Staatsanwaltschaft die Herausgabe einer 180.000 Euro teuren Festschrift nebst Veranstaltung für Mark Wössner auf Kosten von Arcandor als persönliches Geschenk des Managers an seinen Mentor und ehemaligen Bertelsmann-Chef Wössner und damit als Untreue.

Die Verteidigungseinlassung:
Die Festschrift und die damit verbundene Festveranstaltung seien für Arcandor ein voller Erfolg gewesen. Sie seien aus Imagegründen wichtig gewesen. Außerdem sei es dem Konzern nicht zuletzt dadurch gelungen, die Druckkosten für die Quelle-Kataloge bei Bertelsmann deutlich zu senken.

Die Compliance Sicht: 
Vom Regen die Traufe? – Von der Untreue zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr?

Die Herausgabe der Festschrift kann als persönlicher Vorteil für den früheren Bertelsmann –Chef angesehen werden. Aus Sicht der Bertelsmann Mitarbeiter, eingeschlossen die Geschäftsführung, liegt damit ein möglicher Drittvorteil vor. Wenn Bertelsmann – Mitarbeiter dadurch zu einer besonderen, zunächst so nicht vorgesehenen  Reduzierung der Druckkosten veranlasst worden sein sollten und das mit ein Beweggrund für die Herausgabe der Festschrift war, stellt sich die Frage, ob die Einlassung von Herrn Middelhoff darauf hinausläuft, dass ein Drittvorteil als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung gewährt worden ist (§ 299 Abs. 2 StGB). Die schöne Geste aus Corporate Life-Style Sicht kann aus der Sicht des Normal-verbrauchers also leicht verfänglich werden.

Vor solchen Missverständnissen und Nebenwirkungen schützen Compliance –Beratung und ein Compliance Management System